Damit es Anfang des Jahres also zu keiner bösen Überraschung kommt, könnt ihr euren Abschlag regelmäßig von unseren Mitarbeiter:innen des Servicecenters prüfen und anpassen lassen. Oder ihr nehmt dies über unser Kundenportal unter www.evl.de selbst in die Hand. Zur Prüfung benötigt ihr lediglich den aktuellen Zählerstand, dessen Übermittlung sowieso ein Mal pro Jahr auf Grund der Jahresverbrauchsabrechnung erfolgen sollte. Übermittelt ihr diesen nicht, wird euer Verbrauch geschätzt. Hierbei kann es durchaus passieren, dass zum Beispiel ein Verbrauch geschätzt wird, der zu niedrig ist, da kein aktueller Zählerstand vorliegt. Dies wirkt sich dann in der Jahresabrechnung im Folgejahr für euch negativ aus, da ihr dann eine Nachzahlung habt.
Um sich also zwischendurch einen Überblick zu verschaffen, könnt ihr euren Zählerstand am besten unterjährig prüfen und euch auch eine Zwischenrechnung erstellen lassen. Bemerkt ihr dabei, dass der Verbrauch stark abweicht und der Abschlag beispielsweise zu niedrig ist, könnt ihr diesen umgehend anpassen (lassen). Bei der Überprüfung des Gaszählerstands solltet ihr jedoch im Hinterkopf behalten, dass im Sommer wenig bis gar nicht geheizt werden muss, was in den Herbst- und Wintermonaten natürlich ganz anders aussieht.