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Mehrwertsteuerregulierung auf Gas und Wärme

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Das Energiekostenthema ist ein stetes Auf und Ab – ständig werden wir mit neuen Informationen und kurzfristigen Beschlüssen konfrontiert. So hat der Bundesrat unter anderem kurzfristig am 22. März beschlossen, dass seit dem 01. April 2024 wieder die reguläre Mehrwertsteuer von 19 % auf den Erdgaspreis sowie die Nah- und Fernwärme gilt. Dies bedeutet, dass die im Jahr 2022 beschlossene umsatzsteuerliche Minderbelastung von 7 % nun Vergangenheit ist.

Im Februar haben unsere Kund:innen ihre Jahresabrechnung erhalten, in der ihnen die Abschläge auf der Grundlage von 7 % mitgeteilt wurden, weil es zu diesem Zeitpunkt noch keinerlei finalen Beschlüsse zur Mehrwertsteuer gab. Da die monatlichen Abschläge nicht automatisch auf die 19 % angehoben werden, empfehlen wir, den Verbrauch und die Abschläge zu überprüfen und spätestens im Sommer unserem Kundenservice einen aktuellen Zählerstand mitzuteilen. Dies ist ebenso aus dem Grund von hoher Bedeutung, da die Gasverbräuche wetterbedingt hinsichtlich der Temperaturen variieren und dementsprechend schwer vorherzusagen sind.

Daher prüfen wir gerne für euch, ob alles passt oder der Abschlag erhöht werden sollte, um mögliche Nachzahlungen zu vermeiden. Wer seinen Abschlag schon jetzt ändern möchte, kann dies auch eigenständig in unserem Kundenportal durchführen. Bei Fragen ist unser Kundenservice gerne für euch da!

Hintergrundwissen zur Minderbelastung
Auf Grund der gestiegenen Energiepreise inmitten der Energiekrise hatte die Bundesregierung der befristeten Senkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen mit Wirkung zum 07. Oktober 2022 zugestimmt.

Zunächst sollte gemäß des am 17. November 2023 verabschiedeten Wachstumschancengesetzes der verringerte Umsatzsteuersatz bereits Ende Februar 2024 auslaufen – mit der Begründung, dass die Energiepreise wieder gesunken seien. Allerdings blockierte der Bundesrat das vom Bundestag verabschiedete Wachstumschancengesetz. So beschloss der Vermittlungsausschuss noch weitere Änderungen – unter anderem auch das Auslaufen der Mehrwertsteuersenkung erst Ende März.

Nichtdestotrotz bedeutet der Beschluss für die Verbraucher:innen, dass der Erdgaspreis sowie die Nah- und Fernwärme seit dem 01. April wieder teurer geworden sind. Folglich empfehlen wir unseren Kund:innen, ihre Abschläge zu überprüfen und anzupassen.