Intelligente Stromzähler – die Zukunft in der Energieversorgung
Die Digitalisierung hat unser Leben in vielerlei Hinsicht verändert. Auf der Arbeit, in der Kommunikation und vielem mehr – so unter anderem auch in der Energieversorgung. Folglich sollen laut dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) alle Haushalte und Unternehmen in Deutschland bis zum Jahr 2032 mit digitalen Stromzählern ausgestattet sein. Aber was sind überhaupt digitale Stromzähler und welche Vorteile bieten sie Verbraucher:innen und Netzbetreiber:innen?
Bei den digitalen Stromzählern wird zwischen einer modernen Messeinrichtung und einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) unterschieden. Die moderne Messeinrichtung ersetzt den analogen Zähler und ist der einfache digitale Stromzähler ohne eine Kommunikationseinheit. Das heißt: diese misst den Stromverbrauch elektronisch und zeigt den aktuellen Zählerstand sowie historische Verbrauchswerte der letzten Tage und Wochen an. Diese Messdaten werden jedoch nicht automatisch an den Messstellenbetreiber und den Energieversorger übertragen, was die jährliche manuelle Zählerablesung für die Jahresverbrauchsabrechnung weiterhin erforderlich macht.
Der intelligente Stromzähler hingegen, ist zusätzlich mit einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart Meter Gateway, ausgestattet. Das bedeutet, dass dieser nicht nur die Stromverbräuche misst und in 15-Minuten-Intervallen speichert, sondern diese Daten direkt auch übermittelt. Ebenso wird die Stromerzeugung im Falle eine PV-Anlage durch den intelligenten Stromzähler automatisch erfasst. Die gesammelten Daten werden in der Regel einmal am Tag an den entsprechenden Energieversorger übermittelt, wodurch die jährliche manuelle Zählerablesung für die Jahresverbrauchsabrechnung entfällt.
Wer bekommt eine moderne Messeinrichtung oder eine intelligentes Messsystem?
Für eine Umrüstung auf eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem, ist der Stromverbrauch entscheidend. Hierbei legt das Messstellenbetriebsgesetz genau fest, wer wann mit welcher Messtechnik ausgestattet wird: Privathaushalte und Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh, einer dezentralen Erzeugungsanlage größer 7 kW oder einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG erhalten ein intelligentes Messsystem. Diese Umrüstung ist verpflichtend und kann von den Betroffenen nicht verweigert werden. Liegt der Stromverbrauch von Haushalten unter 6.000 kWh pro Jahr, erhalten diese eine moderne Messeinrichtung ohne Kommunikationseinheit. Bei Bedarf können sie allerdings diese kostenpflichtig zum intelligenten Messsystem (Smart Meter) nachrüsten.
Welche Vorteile haben eine moderne Messeinrichtung oder ein Smart Meter?
Durch die moderne Messeinrichtung wird der Energieverbrauch transparenter. Denn durch die genaue Erfassung des Stromverbrauchs über längere Zeiträume sowie den aktuellen Zählerstand, kann das Verbrauchsverhalten besser nachvollzogen und dementsprechend reagiert werden. Dadurch lassen sich Einsparpotenziale erkennen.
Mit einem intelligenten Messsystem lässt sich nicht nur der Stromverbrauch in Echtzeit überwachen, sondern auch die Einspeisung dezentraler Erzeugungsanlagen oder steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in das Stromnetz. Somit können Verbraucher:innen gezielt Einsparpotenziale nutzen und beispielsweise bei einer PV-Anlage dann Geräte planbar nutzen, wenn gerade Strom erzeugt wird. Des Weiteren werden die Verbräuche automatisch übermittelt, wodurch die manuelle Zählerablesung entfällt.
Sowohl die moderne Messeinrichtung als auch das intelligente Messsystem sollen künftig dabei helfen, die Stromerzeugung und den -verbrauch intelligent und flexibel miteinander zu verknüpfen und somit den Grundstein für die Stromnetze der Zukunft legen.