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Informationen zur Zählerablesung 2023

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Wie jedes Jahr, steht auch gegen Ende 2023 wieder die Zählerablesung an. Für die Jahresverbrauchsabrechnung, die Anfang 2024 versendet wird, ist die Zählerablesung und damit einhergehend die korrekte Zählerstandsübermittlung an die EVL von hoher Relevanz.

Start der diesjährigen Zählerablesung und damit Versand der Selbstablesekarte ist der 20. November. Mit dieser haben Kund:innen der EVL die Möglichkeit, ihre Zählerstände selbst per QR-Code oder via E-Mail, aber auch postalisch oder telefonisch zu übermitteln oder persönlich in den Servicecentern abzugeben.

Warum wurden in den vergangenen Jahren keine Zählerstände abgelesen?
Auf Grund von Corona musste die EVL von einer Vor-Ort-Ablesung auf die Selbstablesekarte umstellen. Diese Umstellung hat eine äußerst positive Resonanz erfahren mit einer hohen Quote an Rückmeldungen, daher wird die Selbstablesekarte auch in diesem Jahr wieder eingesetzt.

Warum werden manche Zählerstände rechnerisch ermittelt?
Es gibt auch Kund:innen, die uns im Zeitraum der Zählerablesung ihre Zählerstände nicht übermitteln. Da wir diese aber zwingend für die Jahresverbrauchsabrechnung benötigen, sind wir in dem Fall dazu verpflichtet, die Zählerstände aus dem durchschnittlichen Verbrauch zu ermitteln und darauf basierend die Abrechnung zu erstellen.

Hinweis: Hierbei kann nicht geschummelt werden! Denn alles, was zu hoch geschätzt wird, gleicht sich in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung wieder aus, sofern uns ein abgelesener Zählerstand vorliegt. Umgekehrt kann es so auch einmal zu einer Nachzahlung kommen, wenn der Zählerstand zu niedrig geschätzt wurde. Am besten ist es also, die Zählerstände selbst einzureichen oder die Ableser:innen hereinzulassen. 🙂