Warum werden manche Zählerstände rechnerisch ermittelt?
Es gibt auch Kund:innen, die uns im Zeitraum der Zählerablesung ihre Zählerstände nicht übermitteln. Da wir diese aber zwingend für die Jahresverbrauchsabrechnung benötigen, sind wir in dem Fall dazu verpflichtet, die Zählerstände aus dem durchschnittlichen Verbrauch zu ermitteln und darauf basierend die Abrechnung zu erstellen.
Hinweis: Hierbei kann nicht geschummelt werden! Denn alles, was zu hoch geschätzt wird, gleicht sich in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung wieder aus, sofern uns ein abgelesener Zählerstand vorliegt. Umgekehrt kann es so auch einmal zu einer Nachzahlung kommen, wenn der Zählerstand zu niedrig geschätzt wurde. Am besten ist es also, die Zählerstände selbst einzureichen oder die Ableser:innen hereinzulassen. 🙂