Balkonkraftwerke: Kleine Fläche mit großer Wirkung?
Balkonkraftwerke sind derzeit in aller Munde. Denn immer mehr Menschen beschäftigen sich privat mit der Energiewende – nicht zuletzt der Energiekrise geschuldet.
Die Energiekosten sind vehement gestiegen. Zwar befinden sie sich derzeit wieder auf einem absteigenden Ast, ob und wann jedoch das ursprüngliche Niveau erreicht wird, ist fraglich. Einer der Gründe, warum die Tendenz zur Anschaffung von PV-Anlagen bei Hauseigentümern steigt und zunehmend auch Mieter:innen die Möglichkeit eines Balkonkraftwerks in Betracht ziehen.
Aber was ist ein Balkonkraftwerk und was muss ich beachten?
Ein Balkonkraftwerk, auch Mini-PV, Balkon-PV oder Plug and Play-PV genannt, sind ein oder zwei Photovoltaik-Module mit einem Wechselrichter, die ans Stromnetz angeschlossen werden. Der Wechselrichter wandelt dabei die die Gleichspannung aus den Solarmodulen in Wechselspannung für das Stromnetz um und verfügt über eine maximale Scheinleistung von 600 Watt. Der Strom aus den Balkonkraftwerken wird direkt verbraucht oder ins Netz eingespeist und im Gegenzug weniger aus dem Netz bezogen. Für die steckerfertigen PV-Anlagen gelten dabei die Sicherheitsanforderungen und Prüfung gemäß der Produktnorm „DIN VDE V 0126-95“.
Zu finden sind die Mini-Photovoltaikanlagen meist auf Balkonen, am Geländer oder an Betonpfeilern befestigt, aber auch auf dem Boden stehend mittels einer Aufständerung. Von hoher Bedeutung hierbei ist, dass baurechtliche Vorgaben beachtet werden müssen und die Anlage fachmännisch angebracht wird. Eine genaue Absprache zwischen Mieter:in und Vermieter:in ist unumgänglich, denn der/die Vermieter:in hat hier letztlich die Entscheidung zu treffen. Neben diesen sind derzeit noch weitere Vorgaben zu beachten. Unter nachstehenden Bedingungen können die Balkonkraftwerke an den eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis angebunden werden:
- Der Anschluss darf nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der o.g. Produktnorm erfolgen oder über eine feste Installation.
- Die Anmeldung des Balkonkraftwerks erfolgt nach Vorgabe des lokalen Stromnetzbetreibers und über das Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur.
- Nur fachkundige Personen dürfen die Arbeit an den elektrischen Anlagen durchführen.
- Ist ein „normaler“ Stromzähler (Einrichtungszähler ohne Rücklaufsperre) vorhanden, muss er gegen einen Zweirichtungszähler ausgetauscht werden. Denn ein „normaler“ Zähler dreht sich rückwärts, wenn Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird – kurz: erbrachte Leistung wird unterschlagen, was zu einer Strafanzeige führen kann.
Die bisherigen Vorgaben für die Anschaffung und Installation eines Balkonkraftwerks sind streng – aber genau das soll sich in Zukunft ändern.
Balkonkraftwerke künftig einfacher in Reglement und Bürokratie?
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ist in Planung, der den Betrieb von Balkonkraftwerken vereinfachen soll. Das Positionspapier mit verschiedenen Vorschlägen zur Vereinfachung dafür haben Expert:innen des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) erarbeitet. Dieses sieht unter anderem vor, dass sich die Mini-Erzeugungsanlagen flächendeckend durchsetzen – ohne Abstriche bei der Sicherheit machen zu müssen. So könnte unter bestimmten Voraussetzungen auch der Schuko-Stecker geduldet werden – und zwar für die Einspeisung bis zu einer Systemgesamtleistungsgrenze von 800 W. Weiterhin empfiehlt der VDE jedoch die Installation durch Fachkräfte, um die Anlage auf Tauglichkeit zu prüfen und ggfls. anzupassen.
Auf europäischer Ebene gibt es beispielsweise bereits die Bagatellgrenze bis 800 W, die laut des VDE auch für Deutschland gelten sollte. Denn dadurch wären Anlagen bis zu 800 W nicht mehr „netzrelevant“ und könnten als ganzheitliches steckerfertiges Balkonkraftwerk vertrieben und gekauft werden. Darüber hinaus fordert der VDE, dass für ein Balkonkraftwerk bis zur Bagatellgrenze keine Zähler mehr ausgetauscht werden müssen, sondern diese in dem Fall rückwärtslaufen dürfen.
Weitere Forderungen sind eine vereinfachte Bürokratie, in dem nur noch die An- und Abmeldung oder Änderungen an der Anlage bei der Bundesnetzagentur erfolgt sowie die Forderung an die Hersteller der steckerfertigen Mini-Erzeugungsanlagen, dass Risiken bei der Verwendung transparent dargestellt werden – insbesondere bei der Beschreibung zur sicheren Montage und Inbetriebnahme sowie Gewährleistung der Sicherheit. Eine Vorabprüfung der Anlage sollte durch ein unabhängiges Prüfinstitut stattfinden.
Die Bundesregierung hat im Mai 2023 einen Gesetzentwurf für die Vereinfachung des Betriebs von Balkonkraftwerken angekündigt, wann dieser jedoch verabschiedet wird, ist noch nicht bekannt. Aus diesem Grund sind die Vereinfachungen derzeit noch nicht gültig.
Lohnt sich ein Balkonkraftwerk und woran erkenne ich seriöse Hersteller?
Effizient platziert, können Verbraucher:innen mit einem Balkonkraftwerk ein paar 100 Kilowattstunden Strom und somit ein paar 100 Euro im Jahr bei ihrer Abrechnung einsparen. Die Wirtschaftlichkeit des Gerätes ist dabei abhängig von verschiedenen Faktoren wie Anschaffungskosten, verschattungsfreie Ausrichtung des Moduls und dem Strompreis des aktuellen Energieversorgers. Zudem sollte das Modul regelmäßig von Schmutz befreit werden, um Ertragsminderungen zu vermeiden.
Betrachtet man nun beispielsweise die Anschaffungskosten, auf die seit dem 01. Januar 2023 die Umsatzsteuer entfällt und die Lebensdauer der PV-Anlagen, die auf Erfahrungswerten basierend bei 20 Jahren liegt, hat sich die steckerfertige Erzeugungsanlage bereits nach wenigen Jahren amortisiert.
So gilt es nur noch, seriöse Anbieter von Balkonkraftwerken zu finden. Hierbei sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass zum Beispiel der Wechselrichter einen Konfirmitätsnachweis gemäß der „VDE-AR-N 4105“ enthält – dieser bildet die technische Grundlage für den Anschluss und Betrieb der Balkonkraftwerke ans Stromnetz. Ebenso wichtig ist es, auf die Ausgangsleistung des Wechselrichters (derzeit 600 W) zu achten. Eine Empfehlung von Verbraucherzentralen ist, dass die Hersteller die DGS-Sicherheitsstandards erfüllen.
Entspricht das auserwählte Balkonkraftwerk allen Anforderungen, könnt ihr ganz bedenkenlos privat an der Energiewende teilnehmen und auch der Umwelt etwas Gutes tun.
Hinweise: Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass weder bei der EVL noch bei der LahnEnergie Balkonkraftwerke erhältlich sind. Dennoch befassen wir uns mit der Thematik, da als Netzbetreiber in Limburg und Stadtteilen die Anmeldungen über uns und das Marktstammdatenregister zum Anschluss einer Erzeugungsanlage ans Niederspannungsnetz erfolgen.
So haben wir in diesem Artikel das Wichtigste für Interessent:innen als Orientierungshilfe zusammengefasst.
Hier könnt ihr die Anmeldung direkt ausfüllen und downloaden oder ihr findet diese auf der Website unter dem Punkt EEG.