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350 Euro THG-Quote für EVL-Kund:innen mit E-Auto für 2023

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Wer ein Elektroauto besitzt, leistet einen wertvollen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz – und das wird belohnt. Denn durch die Treibhausgasminderungsquote gibt es eine Prämie für die eingesparten CO2-Emissionen. Auch die EVL bündelt die sogenannte THG-Quote und reicht diese beim Umweltbundesamt ein. So können sich Kund:innen mit einem aktiven Strom-, Wärme- oder Erdgasvertrag hier noch bis zum 15. Oktober 2023 ihre Prämie in Höhe von 350 Euro für das Jahr 2023 sichern.

Um die Klimaziele in Deutschland zu erreichen, gibt es diverse Förderprogramme als Anreiz. Wer sich aktiv an der Zielerreichung beteiligt – beispielweise mit der Anschaffung eines Elektroautos, einer PV-Anlage etc. – profitiert von verschiedenen Bonussystemen. Dabei wird unter anderem der Besitz eines Elektroautos gleich mehrfach gefördert: zum einen durch den BAFA-Umweltbonus und zum anderen die THG-Quote. Bei dieser „verkaufen“ Halter:innen eines E-Autos sozusagen ihre eingesparten CO2-Emmissionen und erhalten mehrere Hundert Euro pro Jahr. Hintergrund ist, dass klimaschonende Mobilität günstiger und klimaschädliche teurer werden soll.

Wer kann seine THG-Quote bei der EVL einreichen?
Förderfähig sind ausschließlich reine Elektroautos, keine Hybrid-Fahrzeuge. Zu beachten hierbei ist, dass die Prämie beispielsweise bei Gebrauchtfahrzeugen für 2023 bislang noch nicht beantragt wurde. Zudem ist eine Förderung seitens der EVL an einen aktiven Strom-, Wärme- oder Erdgasvertrag geknüpft. Das bedeutet, dass der/die Fahrzeughalter:in gemäß Fahrzeugschein gleichzeitig EVL-Kund:in sein muss. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das E-Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt wird, denn förderfähig sind sowohl Privatautos als auch Dienstwagen.

Um die Prämie in Höhe von 350 Euro für das Jahr 2023 zu sichern, muss die Beantragung bis spätestens 15.10.2023 erfolgen. Registriert euch einfach hier für die THG-Quote.

Die Auszahlung der THG-Prämie für das Jahr 2023 erfolgt bis zum 30.06.2024.