Wer kann seine THG-Quote bei der EVL einreichen?
Förderfähig sind ausschließlich reine Elektroautos, keine Hybrid-Fahrzeuge. Zu beachten hierbei ist, dass die Prämie beispielsweise bei Gebrauchtfahrzeugen für 2023 bislang noch nicht beantragt wurde. Zudem ist eine Förderung seitens der EVL an einen aktiven Strom-, Wärme- oder Erdgasvertrag geknüpft. Das bedeutet, dass der/die Fahrzeughalter:in gemäß Fahrzeugschein gleichzeitig EVL-Kund:in sein muss. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das E-Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt wird, denn förderfähig sind sowohl Privatautos als auch Dienstwagen.