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24/7 für eine rundum sichere Gas- und Wärmeversorgung

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Die Rufbereitschaft in einem Energieversorgungsunternehmen ist ein unverzichtbarer Bestandteil. Denn nur durch diese wird die Erreichbarkeit rund um die Uhr und damit eine sichere Versorgung gewährleistet. So greift die Rufbereitschaft in einem fest definierten Zeitraum außerhalb der regulären Öffnungszeiten.

Die Rufbereitschaft der EVL gibt es seit Beginn an. Dabei hat sich ein bestimmter Rhythmus etabliert: sie wechselt wöchentlich und startet montagnachmittags um 16 Uhr bis zum darauffolgenden Montagmorgen um 7.00 Uhr für die entsprechende Person aus dem Team. Insgesamt sind fünf Mitarbeiter für die Rufbereitschaft von Gas und Wärme zuständig. In diesem Zeitraum gibt es strenge Vorgaben, da der Verantwortliche nach einer eingehenden Meldung zügig am Einsatzort sein muss. Auch der 5-Wochen-Rhythmus bleibt bestehen – ganz gleich, ob Feiertage oder Ferien sind. Aber ganz so hart ist es dann doch nicht. Da bei der EVL ein sehr kollegiales Miteinander herrscht, stimmen sich die betroffenen Kollegen untereinander ab, ob dieser Rhythmus kurzzeitig z. B. auf Grund von Ferienzeiten veränderbar ist.

Welche Aufgaben fallen in den Rufbereitschaftsdienst für Gas und Wärme?
Der Rufbereitschaftsdienst wird bei Gasgerüchen, Schäden an der Gasleitung und anderen Gas- oder Wärmestörungen gerufen. Von Privatpersonen werden hauptsächlich Gasgerüche gemeldet, die sich glücklicherweise fast immer als Fehlalarm entpuppen.

Gas- und Wärmemeldungen von Privatpersonen gehen häufiger in der Winterzeit ein, da in dieser vermehrt geheizt wird. So kommt es auch vor, dass die Rufbereitschaft bei einer kalten Heizung kontaktiert wird, obwohl hier die Zuständigkeit in der Regel beim Heizungsbauer liegt. In der Sommerzeit hingegen, kann es beispielsweise bei Bauarbeiten im Tiefbau passieren, dass Gasleitungen durch einen Bagger verletzt werden. Hier können jedoch oftmals geschulte Baggerfahrer selbst einiges regeln. Aber auch höhere Gewalt spielt bei Gas- und Wärmestörungen eine Rolle. Denn bei einem Blitzeinschlag können Störungen an den Übergabestationen und Heizzentralen ausgelöst werden, die vom Bereitschaftsdienst umgehend quittiert werden müssen.

Wie ihr seht, gleicht keine eingehende Störung der anderen. Unser Team weiß im Vorfeld nicht, was es vor Ort erwartet. Daher muss es immer bestmöglich ausgestattet und vorbereitet sein. Geht bereits aus einer Meldung ein größeres Gefahrenpotenzial hervor, dann wird direkt ein zweiter Mann aus dem Team hinzugezogen. In so einem Fall wird beispielsweise ein Haus mit einer ex-geschützten Taschenlampe betreten, um den Gaswert mit Hilfe eines Gasspürgerätes zu messen und das Haus von Gefahren freizumessen. Mit einer Teppichsonde hingegen, lassen sich Gaswerte auf der Straße messen. Diese kommt unter anderem zum Einsatz, wenn bei einem wetterbedingten Tiefdruck Kanalgase aus der Kanalisation aufsteigen und dadurch Gerüche bereits draußen an der Luft wahrgenommen werden.

Gibt es beispielsweise einen Hausbrand in unserem Versorgungsgebiet, sind wir ebenso involviert, da unsere Rufbereitschaft hierbei die Feuerwehr beratend unterstützt. Denn in diesem Fall kann die eigentliche Gefahr meistens erst vor Ort abgeschätzt werden.

Wie oft kommt der Rufbereitschaftsdienst zum Einsatz und was ist zu beachten?
Alles in allem gibt es keine Regelmäßigkeiten an gemeldeten Störungen: Bauarbeiten, kalte Heizungen oder höhere Gewalt können Auslöser für eine Meldung sein. Gasgerüche, die sich allerdings meistens als harmlos erweisen, bilden hierbei jedoch die Spitze. Und hierfür möchten wir euch noch ein paar Tipps mit an die Hand geben:

Im Allgemeinen lässt sich Gas als markanter Geruch beschreiben – vergleichbar mit faulen Eiern. Dem Gas wird nämlich ein hoch dosierter und penetranter Geruchsstoff beigemischt, der schon bei der kleinsten Menge zu riechen ist. Nichtsdestotrotz sollt ihr auch bei Unsicherheit hinsichtlich eines plötzlich auftretenden ungewöhnlichen Geruchs umgehend die Rufbereitschaft kontaktieren. Denn hier gilt ganz besonders: lieber einmal zu viel als zu wenig.

Wichtig ist, dass ihr immer draußen, außerhalb aller Räumlichkeiten, anruft und dort auch auf den Rufbereitschaftsdienst wartet, da dieser weder bei euch klingeln noch anrufen darf. Nehmt ihr einen Gasgeruch wahr, liegt dieser zwar noch lange nicht an der Explosionsgrenze, dennoch hat die Sicherheit oberste Priorität.

Nachstehend fassen wir euch daher nochmal die Verhaltensregeln zusammen:

  • Ruhe bewahren: Erdgas riecht so intensiv, dass selbst minimale Mengen
    wahrgenommen werden. Also keine Panik und Ruhe bewahren.
  • Kein offenes Feuer, keine Funken: Feuer ist tabu sowie die Nutzung elektrischer
    Geräte, denn an diesen und Lichtschaltern können ebenso Funken entstehen.
  • Fenster öffnen: Frische Luft senkt die Gaskonzentration. Also Fenster und Türen
    öffnen und für Durchzug sorgen.
  • Gashahn zu: Schließt den Hauptabsperrhahn und/oder den Gashahn am Zähler.
  • Mitbewohner warnen: Informiert alle Bewohner des Hauses. Steht ihr dabei vor
    verschlossenen Türen, bitte klopfen und keinesfalls klingeln.
  • Bereitschaftsdienst draußen anrufen: Der Rufbereitschaftsdienst (06431 2903-
    444) der EVL ist jederzeit für euch erreichbar. Aber bitte erst draußen anrufen.

Neben der Rufbereitschaft von Gas und Wärme, gibt es selbstverständlich auch eine
Rufbereitschaft für Strom und Wasser. Und wie diese funktioniert, erfahrt ihr auch noch …